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[Stiftung] [Karl Leisner] [Treuhänder] [Stiftungsformen]
[Förderung] [Beteiligung] |
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Was steckt hinter dem Begriff
der Stiftung? |
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Eine Stiftung ist die dauerhafte Verbindung von Kapital mit
einer Idee. |
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Was
will die Karl - Leisner - Jugendstiftung? |
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Kirchliche und staatliche Fördermittel für die Jugendarbeit
gehen seit Jahren deutlich
zurück. Diese Entwicklung wird sich noch verschärfen.
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Die Karl - Leisner - Jugendstiftung will einen Beitrag dazu
leisten, die
katholische Kinder- und Jugendarbeit am Niederrhein in der Zukunft
zusätzlich zu kirchlichen und staatlichen Mitteln finanziell abzusichern.
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Infos zum Namenspatron der
Stiftung gibt es hier. |
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Wer
steht hinter der Karl - Leisner - Jugendstiftung? |
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Gründer der Karl Leisner- Jugendstiftung ist der BDKJ Kreis
Kleve e.V..
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Dem BDKJ gehören im Kreis Kleve zehn katholische Kinder-
und Jugendverbände mit 7500 Mitgliedern an.
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Mitglieder sind der BDSJ, die CAJ, die DPSG, die KJG, die
KLJB, die Kolpingjugend, die KSJ, die Malteserjugend, die Schönstattjugend
und die DJK.
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Was ist
der Stiftungszweck? |
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die Förderung der Jugendpflege nach dem KJHG
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die gesamte kirchliche Kinder- und Jugendarbeit
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die Arbeit der Verbände im BDKJ
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die nicht verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
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die Messdienerarbeit
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die Offene Kinder- und Jugendarbeit
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Projekte zur Zukunftssicherung von Kindern und Jugendlichen
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die Durchführung eigener Maßnahmen des BDKJ
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Wie
funktioniert die Karl - Leisner - Jugendstiftung? |
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Die Stiftung besteht aus
einem zweckbestimmten Kapital.
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Dieses Kapital wird als
Stiftungsvermögen Treuhändern übereignet.
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Die Treuhänder verwalten
das Vermögen nach bestem Wissen und Gewissen.
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Das Vermögen wird Gewinn
bringend angelegt und muss erhalten werden.
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Die Erträge dieses Kapitals
werden für den bestimmten Zweck verausgabt.
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Über die Verwendung der
Erlöse entscheidet ein Kuratorium.
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Wenig Kapital bringt
geringe Erträge, viel Kapital entsprechend mehr.
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Das Ziel ist, so viel
Kapital zusammen zu tragen, wie möglich.
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Woher
kommt das Stiftungsvermögen? |
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Ein kleiner Teil sind Eigenmittel des BDKJ aus einer freien
Rücklage.
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Aus (für die Stiftung) zweckgebundenen Spenden von
Privatpersonen.
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Von Kirchengemeinden als zweckgebundene Fonds.
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Von den Ortsgruppen der Mitgliedsverbände des BDKJ.
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Aus zweckgebundenen Finanzaktionen der kirchlichen
Jugendarbeit.
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Von privaten und gewerblichen Spendern und Zustiftern.
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Von Darlehensgebern als nicht verzinsliche rückzahlbare
Darlehen.
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Aus Testamenten.
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Das
ist in der Gründungsphase schon passiert: |
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Gründung am 19. Dezember
2006 mit 10.000 Euro Startkapital als nicht rechtsfähige Stiftung
(Treuhänderstiftung).
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Auf der Kreisversammlung
am 03. März 2007 Start des Projektes „BDKJ vor Ort“
(100 x 100 Euro-Programm) Ziel: 10.000 Euro an Zustiftungskapital aus den
Ortsgruppen der Jugendverbände und den Gemeinden.
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Im Laufe des Jahres 2007
konnten fast 10.000 Euro an Zustiftungen eingeworben werden.
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Außerdem wurde der
Stiftung ein zinsloses Stiftungsdarlehen auf unbestimmte Zeit zur
Verfügung gestellt.
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Als erste
Förderungsaktivität wurde die Teilnahme von zwei jungen Polen an einer
Jugendbegegnung im Rahmen des Weltjugendtages in Sydney bezuschusst.
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©
Karl-Leisner-Jugendstiftung 2008 |