| Geschichte der Stiftung | ||||||
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Die BDKJ-Kreisversammlung im März 2006
hat den grundsätzlichen Beschluss gefasst, eine Jugendstiftung in Trägerschaft des BDKJ zu gründen. |
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Konkreter Vorschlag für die
weitere Vorgehensweise / Zeitplan: Diskussion der Gründung einer gemeinsamen BDKJ-Jugendstiftung Niederrhein mit dem BDKJ Kreis Wesel in der Kreisversammlung am 11.03.2006. |
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| 1. |
Beschlussfassung zur Gründung
in der Kreisversammlung; Einigung auf einen Fahrplan zur Umsetzung. |
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| 2. |
Umwidmung
eines Anteils von 10.000,- Euro des Eigenkapitals des BDKJ Kreis Kleve e.V.
in eine unselbständige BDKJ- Jugendstiftung Kreis Kleve. Verbuchung zunächst
als unantastbares Sondervermögen. Einzahlung auf einem entsprechenden
Sparkonto der DKM. |
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| 3. |
Parallel dazu
Gespräche mit dem BDKJ Kreis Wesel mit dem Ziel, diesen für eine
gleichberechtigte Partnerschaftbei der Gründung einer BDKJ-Jugendstiftung
Niederrhein zu gewinnen. |
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| 4. |
Gleichzeitig laufende
parallele Entwicklung im Kreisverband Wesel. |
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| 5. |
Im Laufe des Jahres 2007
Durchführung einer gemeinsamen Finanzaktion der BDKJ-Kreisverbände Kleve und
Wese und ihrer Mitgliedsverbände. Erlös soll zweckbestimmt sein für eine
gemeinsame BDKJ-Stiftung Niederrhein. |
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| 6. |
Im Laufe des Jahres 2007
verstärkte Spendenakquise in beiden Kreisverbänden. |
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| 7. |
Ende des Jahres 2007 (nach
Erzielung von mindestens 50.000 Euro Stiftungskapital) gemeinsame Gründung
einer selbständigen BDKJ- Stiftung Niederrhein; Überführung der beiden
nichtselbständigen Stiftungen auf Kreisebene in diese Stiftung. |
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Folgende Möglichkeiten für
die Beteiligung der Mitgliedsverbände sind gegeben: |
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| 1. |
Unterstiftung,
zweckgebundene nicht
selbständige Stiftung unter dem Dach der selbständigen BDKJ-Stiftung mit
Einfluss des Stifters auf die Verwendung der Stiftungserträge des
eingezahlten Kapitals (z.B. KLJB-Stiftung-Niederrhein für KLJB-Projekte). |
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| 2. |
Stiftungsfonds,
zweckgebundene, nicht
rückzahlbare Zustiftung ohne Einfluss des Stifters auf die Verwendung der
Stiftungserträge (z.B. Stiftungsfonds für Messdienerarbeit, Jugendchöre,
Eine Welt-Arbeit). |
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| 3. |
Stifterdarlehen,
zinsloses und jederzeit
kündbares Darlehen, dessen Erträge der Stiftung zugute kommen.
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| 4. |
Zustiftung,
Zuwendung zur Erhöhung des
Stiftungskapitals ohne spezifische Einflussnahme und Zweckbindung. |
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| 5. |
Spende,
Zuwendung an die Stiftung
ohne jede Zweckbindung, die sowohl zur Erhöhung des Stiftungskapitals dienen
kann, als auch zusätzlich zu den Kapitalerträgen an Zuwendungsempfänger der
Stiftung ausgezahlt werden kann. |
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Aus folgenden Quellen soll
sich das Stiftungskapital der selbständigen Stiftung zum Zwecke der Gründung
bis zur Mindestsumme von 50.000 Euro speisen: |
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| 1. |
Je 10.000 Euro Eigenkapital
der beiden BDKJ-Kreisverbände. |
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| 2. |
Einnahmen aus Überschüssen
von Veranstaltungen der beiden BDKJ-Kreisverbände in den Jahren 2006 und
2007. |
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| 3. |
Eingeworbene Spenden zur
Stiftungsgründung / Erhöhung des Stiftungskapitals. |
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| 4. |
Erlöse der Finanzaktion der
BDKJ-Kreisverbände Kleve und Wesel in 2007. |
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In den folgenden Jahren: |
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| 5. |
Spenden, Zustiftungen und
Stifterdarlehen von Unternehmen und Privatpersonen, nicht selbständige
Unterstiftungen und / oder Stiftungsfonds von Ortsgruppen der
Mitgliedsverbände oder BDKJ-Stadtverbänden bzw. Kirchengemeinden. |
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| 6. |
Außerdem Zustiftungen durch
die beiden BDKJ-Kreisverbände, wenn ihre eigenen Rücklagen einen bestimmten
Betrag überschreiten.
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