Geschichte der Stiftung      
 

 

 
  Die BDKJ-Kreisversammlung im März 2006 hat den grundsätzlichen Beschluss gefasst,
eine Jugendstiftung in Trägerschaft des BDKJ zu gründen. 
             
  Konkreter Vorschlag für die weitere Vorgehensweise / Zeitplan:

Diskussion der Gründung einer gemeinsamen BDKJ-Jugendstiftung Niederrhein mit dem BDKJ Kreis Wesel in der Kreisversammlung am 11.03.2006.
 
1. Beschlussfassung zur Gründung in der Kreisversammlung; Einigung auf einen Fahrplan zur Umsetzung.
 
2. Umwidmung eines Anteils von 10.000,- Euro des Eigenkapitals des BDKJ Kreis Kleve e.V. in eine unselbständige BDKJ- Jugendstiftung Kreis Kleve. Verbuchung zunächst als unantastbares Sondervermögen. Einzahlung auf einem entsprechenden Sparkonto der DKM.
 
3. Parallel dazu Gespräche mit dem BDKJ Kreis Wesel mit dem Ziel, diesen für eine gleichberechtigte Partnerschaftbei der Gründung einer BDKJ-Jugendstiftung Niederrhein zu gewinnen.
 
4. Gleichzeitig laufende parallele Entwicklung im Kreisverband Wesel.
 
5. Im Laufe des Jahres 2007 Durchführung einer gemeinsamen Finanzaktion der BDKJ-Kreisverbände Kleve und Wese und ihrer Mitgliedsverbände. Erlös soll zweckbestimmt sein für eine gemeinsame BDKJ-Stiftung Niederrhein.
 
6. Im Laufe des Jahres 2007 verstärkte Spendenakquise in beiden Kreisverbänden.
 
7. Ende des Jahres 2007 (nach Erzielung von mindestens 50.000 Euro Stiftungskapital) gemeinsame Gründung einer selbständigen BDKJ- Stiftung Niederrhein; Überführung der beiden nichtselbständigen Stiftungen auf Kreisebene in diese Stiftung.
 
   
  Folgende Möglichkeiten für die Beteiligung der Mitgliedsverbände sind gegeben:
 
1. Unterstiftung, zweckgebundene nicht selbständige Stiftung unter dem Dach der selbständigen BDKJ-Stiftung mit Einfluss des Stifters auf die Verwendung der Stiftungserträge des eingezahlten Kapitals (z.B. KLJB-Stiftung-Niederrhein für KLJB-Projekte).
 
2. Stiftungsfonds, zweckgebundene, nicht rückzahlbare Zustiftung ohne Einfluss des Stifters auf die Verwendung der Stiftungserträge (z.B. Stiftungsfonds für Messdienerarbeit, Jugendchöre, Eine Welt-Arbeit).
 
3. Stifterdarlehen, zinsloses und jederzeit kündbares Darlehen, dessen Erträge der Stiftung zugute kommen.
 
4. Zustiftung, Zuwendung zur Erhöhung des Stiftungskapitals ohne spezifische Einflussnahme und Zweckbindung.
 
5. Spende, Zuwendung an die Stiftung ohne jede Zweckbindung, die sowohl zur Erhöhung des Stiftungskapitals dienen kann, als auch zusätzlich zu den Kapitalerträgen an Zuwendungsempfänger der Stiftung ausgezahlt werden kann.
 
   
  Aus folgenden Quellen soll sich das Stiftungskapital der selbständigen Stiftung zum Zwecke der Gründung bis zur Mindestsumme von 50.000 Euro speisen:
 
1. Je 10.000 Euro Eigenkapital der beiden BDKJ-Kreisverbände.
 
2. Einnahmen aus Überschüssen von Veranstaltungen der beiden BDKJ-Kreisverbände in den Jahren 2006 und 2007.
 
3. Eingeworbene Spenden zur Stiftungsgründung / Erhöhung des Stiftungskapitals.
 
4. Erlöse der Finanzaktion der BDKJ-Kreisverbände Kleve und Wesel in 2007.
 
  In den folgenden Jahren:
 
         
5. Spenden, Zustiftungen und Stifterdarlehen von Unternehmen und Privatpersonen, nicht selbständige Unterstiftungen und / oder Stiftungsfonds von Ortsgruppen der Mitgliedsverbände oder BDKJ-Stadtverbänden bzw. Kirchengemeinden.
6. Außerdem Zustiftungen durch die beiden BDKJ-Kreisverbände, wenn ihre eigenen Rücklagen einen bestimmten Betrag überschreiten.
             
             
             
 
             

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